EU-Verpackungsgesetz verbietet PFAS und Einwegplastik in Lebensmittelverpackungen in Umwelt (Plastikflaschen Rueckgabe)

EU-Verpackungsgesetz verbietet PFAS und Einwegplastik in Lebensmittelverpackungen

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

14 August, 2026

Die Europäische Union hat mit dem neuen Verpackungs- und Verpackungsabfallregelwerk (PPWR) eine umfassende Reform auf den Weg gebracht, die ab sofort in allen Mitgliedstaaten, darunter auch Spanien und die Kanarischen Inseln, verbindlich gilt. Ziel der Regelung ist es, die Menge an Verpackungsmüll bis 2040 drastisch zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Die neuen Vorschriften bringen bereits jetzt erhebliche Veränderungen für die Lebensmittelbranche, die Gastronomie und Verbraucher mit sich.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist das sofortige Verbot von PFAS-Chemikalien in Verpackungen, die direkt mit Lebensmitteln oder Getränken in Kontakt kommen. Diese synthetischen Stoffe, die bisher häufig zur wasser- und fettabweisenden Beschichtung von Pizzakartons, beschichteten Papierbechern und Fast-Food-Verpackungen eingesetzt wurden, dürfen künftig nur noch in sehr begrenzten Mengen verwendet werden. Die zulässigen Grenzwerte liegen bei 25 Billionstel (ppb) für einzelne PFAS und 250 ppb für die Summe aller PFAS. Bereits im Handel befindliche Verpackungen mit PFAS dürfen noch verkauft werden, eine Neubefüllung oder Herstellung ist jedoch untersagt.

Darüber hinaus treten weitere Maßnahmen in den kommenden Jahren in Kraft. Ab Februar 2027 müssen Gastronomiebetriebe und Take-away-Anbieter es Verbrauchern ermöglichen, eigene Behälter für Speisen und Getränke zu verwenden. Ein Jahr später wird die Einführung von Mehrwegverpackungen mit Pfandsystem verpflichtend, wobei die Pfandhöhe voraussichtlich um die zehn Cent pro Behälter liegen wird. Gleichzeitig werden ab 2028 bestimmte Verpackungen wie Teebeutel, Kaffeekapseln und Etiketten auf Obst und Gemüse kompostierbar sein.

Für Januar 2030 ist ein Verbot von Plastikverpackungen für frische Früchte und Gemüse in Verpackungsgrößen unter 1,5 Kilogramm vorgesehen. Zudem werden Einwegplastikprodukte wie Plastikringe zum Zusammenhalten von Dosen sowie Einzeldosen von Saucen, Zucker oder Ölen in der Gastronomie verboten. Einzelportionen bleiben jedoch im Einzelhandel für den privaten Gebrauch erlaubt.

Die neue EU-Regelung verpflichtet Unternehmen zudem, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu verbessern. Dazu wird eine Qualitätseinstufung in drei Stufen eingeführt, die den Anteil recycelbarer Materialien klassifiziert. Ab 2038 müssen Verpackungen mindestens zu 80 Prozent aus recyceltem Material bestehen. Außerdem wird ab August 2028 ein einheitliches europäisches Recyclingkennzeichen eingeführt, das Verbrauchern die Trennung von Abfällen erleichtern soll.

Die Lebensmittelindustrie steht vor einem erheblichen Anpassungsaufwand, wie die spanische Lebensmittelverbandsorganisation FIAB betont. Sie weist auf die hohen Investitionen hin, die für die Umstellung notwendig sind, und fordert Übergangsfristen, um Doppelregelungen mit nationalen Gesetzen zu vermeiden.

Für die Bewohner und Urlauber auf den Kanaren bedeutet das neue Gesetz, dass sie sich auf veränderte Verpackungsformen in Supermärkten und Restaurants einstellen müssen. Die Möglichkeit, eigene Behälter mitzubringen, wird den Alltag in Gastronomie und Take-away-Betrieben verändern. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die Umweltbelastung durch Plastikmüll auf den Inseln zu reduzieren.

Die Gesetzgebung stellt damit einen wichtigen Schritt zur nachhaltigen Gestaltung des Verpackungsmarktes dar. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie schnell und effektiv die Industrie und Verbraucher die Neuerungen umsetzen können, während sich die Umstellung auf Mehrweg- und kompostierbare Verpackungen weiter konkretisiert.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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