Kanaren melden 1.593 Ferienwohnungen seit Inkrafttreten neuer Gesetzgebung ab – Wohnen (Ferienwohnung)

Kanaren melden 1.593 Ferienwohnungen seit Inkrafttreten neuer Gesetzgebung ab

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

13 Juli, 2026

Seit dem 13. Dezember 2025 sind auf den Kanarischen Inseln 1.593 Ferienwohnungen aus dem Allgemeinen Touristischen Register abgemeldet worden. Dies entspricht 6.228 Unterkunftsplätzen, wie der Direktor für Tourismusordnung Miguel Ángel Rodríguez mitteilte. Die Umsetzung des neuen Gesetzes zur nachhaltigen Nutzung von Ferienwohnungen erfolgt schrittweise und fällt bisher weniger einschneidend aus als befürchtet.

Auf Fuerteventura sind aktuell 10.058 Ferienwohnungen mit insgesamt 41.244 Plätzen in Betrieb. Insgesamt wurden dort 12.450 Wohnungen mit 50.676 Plätzen registriert, wobei ein Teil der Wohnungen zwar eingetragen, aber nicht vermietet wird. Neben den offiziellen Abmeldungen kam es zudem zu einer massiven Entfernung tausender illegaler Ferienwohnungsangebote von Online-Plattformen. Diese Maßnahme geht auf europäische Datenregulierungen zurück und betrifft unter anderem nicht zulässige Unterkünfte wie Dachterrassen, Gewerberäume oder sogar Container.

Die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung der Ferienwohnungsverordnung liegt seit 2015 bei den 88 Gemeinden der Kanaren. Bislang haben die meisten Gemeinden ihrer Kontrollpflicht kaum nachgekommen. Rodríguez kritisierte, dass viele Kommunen keine oder nur wenige Überprüfungen durchführten und damit geltendes Recht nicht durchsetzten. Um das zu ändern, wurden bereits Treffen mit den technischen Ämtern der Gemeinden auf Fuerteventura abgehalten, um die Kontrollen zu vereinheitlichen und Klarheit über die Aufgaben der Kommunen zu schaffen.

Dabei verfügen die Gemeinden über verschiedene Möglichkeiten, von eigenen Ressourcen bis hin zu externen Unterstützungen, um sicherzustellen, dass Ferienwohnungen den erforderlichen Sicherheits-, Hygiene- und Zugänglichkeitsstandards entsprechen. Das Ziel ist es, die Qualität der touristischen Unterkünfte zu sichern und gleichzeitig den Wohnungsmarkt für Einheimische zu entlasten.

Das kanarische Modell wurde kürzlich auf EU-Ebene vorgestellt, wo Vertreter der Inseln an einer Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission teilnahmen, die eine künftige Strategie für bezahlbaren Wohnraum erarbeitet. Dabei wurde unterstrichen, dass das Wohnrecht der Bevölkerung Vorrang vor touristischer Nutzung haben muss, gerade auf den Inseln mit begrenztem Wohnraum. Die Kanaren präsentierten ihre Erfahrungen als Beispiel dafür, wie Tourismus und Wohnraumschutz miteinander in Einklang gebracht werden können.

Die weitere Umsetzung der neuen Regelung wird zeigen, wie effektiv die Gemeinden künftig die Einhaltung der Vorschriften überwachen und wie sich die Abmeldung von Ferienwohnungen auf die Verfügbarkeit von Wohnraum für die lokale Bevölkerung auswirkt. Die Frist für eine umfassende Anpassung läuft noch, sodass in den kommenden Monaten mit weiteren Maßnahmen und Kontrollen zu rechnen ist.

Quelle: lavozdefuerteventura.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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