Kanaren passen 3,6 Millionen Euro Hilfen für Landwirte, Viehzüchter und Fischer an
Die kanarische Regierung hat die Förderbedingungen für ein Hilfspaket von 3,6 Millionen Euro für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischerei geändert. Mit dem Geld sollen Betriebe unterstützt werden, die unter gestiegenen Produktions-, Energie- und Transportkosten infolge der Krise im Nahen Osten leiden.
Die Anpassungen betreffen unter anderem die Voraussetzungen für den Erhalt der Hilfen, die Berechnung der Förderbeträge und die Einhaltung europäischer Beihilfevorschriften.
Das Wichtigste in Kürze
- Gesamtförderung: 3,6 Millionen Euro für den Primärsektor der Kanaren.
- Landwirtschaft: Angepasste Registrierungsvoraussetzungen und eine Mindestförderung von 30 Euro.
- Viehzucht: Unterstützung für registrierte Betriebe mit mindestens fünf Großvieheinheiten.
- Zusätzliche Förderung: 16 % Aufschlag für bestimmte Inseln.
- Fischerei: Unterstützung anhand nachgewiesener Aktivitätstage, maximal 20.000 Euro pro Schiff.
- EU-Vorgaben: Bereits erhaltene staatliche Beihilfen können bei der Förderhöhe berücksichtigt werden.
Welche Betriebe können von den Hilfen profitieren?
Die Unterstützung richtet sich an drei Bereiche der kanarischen Wirtschaft: landwirtschaftliche Betriebe, Viehzüchter und Unternehmen der Fischerei.
Die Regierung will damit die zusätzlichen Kosten abfedern, die unter anderem durch teurere Energie, Betriebsmittel und Transporte entstanden sind.
Allerdings erhält nicht jeder Betrieb automatisch einen bestimmten Betrag. Die Förderhöhe hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und Berechnungskriterien ab.
Landwirtschaft: Registrierung und Mindestförderung angepasst
Für landwirtschaftliche Betriebe wurden die Zugangsvoraussetzungen verändert.
Entscheidend ist unter anderem die Eintragung im Registro de Explotaciones Agrícolas de Canarias (REAC), dem offiziellen Register landwirtschaftlicher Betriebe.
Nach den neuen Bestimmungen muss die Registrierung spätestens zum maßgeblichen Inkrafttreten des Dekrets im April 2026 erfolgt sein.
Zudem wurde der Mindestbetrag für eine förderfähige Unterstützung auf 30 Euro gesenkt. Dadurch können auch kleinere Betriebe berücksichtigt werden, deren berechnete Hilfen vergleichsweise gering ausfallen.
Was bedeutet das für kleine landwirtschaftliche Betriebe?
Die niedrigere Mindestgrenze kann insbesondere kleineren Erzeugern zugutekommen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt werden.
Viehzucht: Förderung ab fünf Großvieheinheiten
Auch Viehzuchtbetriebe können finanzielle Unterstützung erhalten.
Dafür müssen sie im Registro de Explotaciones Ganaderas de Canarias (REGAC) eingetragen sein und mindestens fünf Großvieheinheiten (UGM) erreichen.
Eine UGM ist eine rechnerische Vergleichseinheit für unterschiedliche Nutztierarten. Je nach Tierart und Kategorie werden die Tiere mit unterschiedlichen Faktoren berücksichtigt.
Die Unterstützung wird proportional zu den anerkannten Großvieheinheiten berechnet.
Für förderfähige Betriebe auf den nicht-kapitalen Inseln ist ein zusätzlicher Aufschlag von 16 % vorgesehen. Dazu zählen grundsätzlich La Palma, La Gomera, El Hierro, Lanzarote und Fuerteventura.
Beispiel: Würde ein Viehzuchtbetrieb nach der regulären Berechnung 2.000 Euro erhalten, entspräche ein Aufschlag von 16 % zusätzlichen 320 Euro. Insgesamt wären es 2.320 Euro, sofern sämtliche Förderbedingungen und Höchstgrenzen eingehalten werden.
Fischerei: Aktivitätstage bestimmen die Unterstützung
Für den Fischereisektor sieht das Hilfspaket ebenfalls finanzielle Entlastungen vor.
Berücksichtigt werden insbesondere Belastungen durch gestiegene Energie- und Logistikkosten.
Die Berechnung orientiert sich an den nachgewiesenen Aktivitätstagen eines Fischereifahrzeugs.
Als Nachweise können Daten des satellitengestützten Schiffsüberwachungssystems VMS oder andere zugelassene Unterlagen dienen.
Die Förderung ist auf 20.000 Euro pro Schiff begrenzt.
Für Fischereibetriebe ist deshalb entscheidend, dass die relevanten Aktivitätsnachweise vollständig vorliegen.
Warum wurden die Förderbedingungen geändert?
Hintergrund sind die europäischen Vorschriften für staatliche Beihilfen.
Die sogenannten De-minimis-Regelungen ermöglichen es öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen innerhalb bestimmter Grenzen finanzielle Hilfen zu gewähren.
Dabei kann auch eine Rolle spielen, welche anderen De-minimis-Beihilfen ein Unternehmen bereits erhalten hat.
Die Änderungen sollen sicherstellen, dass das kanarische Hilfsprogramm mit den europäischen Vorgaben vereinbar ist.
Unsere Einordnung: Hilfe für kleinere Betriebe, aber keine vollständige Entlastung
Die Anpassungen können insbesondere für kleinere landwirtschaftliche und tierhaltende Betriebe wichtig sein.
Die Senkung der Mindestförderung auf 30 Euro erweitert grundsätzlich den Kreis der Betriebe, deren berechnete Unterstützung berücksichtigt werden kann.
Auch der Zuschlag von 16 % für bestimmte Inseln ist relevant. Gerade auf kleineren Inseln können Transportkosten und die Beschaffung von Futtermitteln oder anderen Betriebsmitteln zusätzliche wirtschaftliche Belastungen verursachen.
Allerdings handelt es sich um eine begrenzte finanzielle Unterstützung. Ob die Hilfen die tatsächlichen Mehrkosten eines Betriebs spürbar ausgleichen, hängt von dessen Größe, Kostenstruktur und Förderbetrag ab.
Wo gibt es weitere Informationen?
Maßgeblich sind die offiziellen Förderbestimmungen der kanarischen Regierung und ihre Veröffentlichung im Boletín Oficial de Canarias (BOC).
Betriebe sollten insbesondere ihre Registrierung, die anerkannten Betriebsdaten und mögliche Nachweispflichten prüfen.
Weitere Informationen veröffentlicht die kanarische Regierung über ihre zuständige Landwirtschafts-, Viehzucht- und Fischereiverwaltung.
Quelle: Gobierno de Canarias – Mitteilung zur Anpassung der Hilfen für den Primärsektor.

