Kanaren regulieren erstmals Camping: Maximal 72 Stunden für Wohnmobile – Verkehr (Caravan)

Kanaren regulieren erstmals Camping: Maximal 72 Stunden für Wohnmobile

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

31. Oktober 2026

Kanaren regeln Wohnmobile und Camping neu: Wo künftig die 72-Stunden-Grenze gilt

Die Kanarischen Inseln bekommen erstmals eine einheitliche Regelung für touristische Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und andere Freiluftunterkünfte. Die Regionalregierung hat am 30. Oktober 2026 ein entsprechendes Dekret verabschiedet. Besonders wichtig für Wohnmobilfahrer: In eigens ausgewiesenen Übernachtungsbereichen gilt künftig eine maximale Aufenthaltsdauer von 72 Stunden. Eine allgemeine Drei-Tage-Grenze für das Parken von Wohnmobilen ist damit jedoch nicht verbunden.

Das Wichtigste in Kürze

  • 72 Stunden: Die Aufenthaltsgrenze gilt für speziell ausgewiesene Wohnmobil-Übernachtungsbereiche.
  • Parken bleibt erlaubt: Die neuen Vorschriften bedeuten kein generelles Parkverbot nach drei Tagen.
  • Fünf Unterkunftsarten: Von klassischen Campingplätzen bis zu Jurten und Baumhäusern.
  • Neue Anforderungen: Unter anderem an Trinkwasserversorgung, Abfallentsorgung, Hygiene, Sicherheit und Barrierefreiheit.
  • Bestehende Anlagen: Fünf Jahre Zeit zur Anpassung an die neuen Anforderungen.
  • Inkrafttreten: Drei Monate nach Veröffentlichung im kanarischen Amtsblatt (BOC).

Was ändert sich für Wohnmobilfahrer auf den Kanaren?

Die wichtigste Neuerung betrifft speziell eingerichtete Übernachtungsbereiche für Wohnmobile, Wohnwagen und vergleichbare Fahrzeuge.

In diesen sogenannten áreas de pernocta dürfen Fahrzeuge künftig maximal 72 Stunden bleiben. Die Bereiche dienen ausdrücklich der Übernachtung und dem Aufenthalt zur Erholung.

Entscheidend ist jedoch: Die 72-Stunden-Regel gilt nicht automatisch für sämtliche Parkplätze auf Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura oder den übrigen Inseln.

Wer sein Wohnmobil auf einem gewöhnlichen Parkplatz abstellt, unterliegt weiterhin den geltenden Verkehrsregeln sowie möglichen örtlichen Einschränkungen.

Die neue Vorschrift schafft somit keine generelle Erlaubnis, an beliebigen Orten drei Tage lang zu campen.

Parken, Übernachten und Campen: Wo liegt der Unterschied?

Gerade für Wohnmobilbesitzer ist die Unterscheidung wichtig.

Parken: Ein ordnungsgemäß abgestelltes Wohnmobil unterliegt grundsätzlich den geltenden Verkehrs- und Parkvorschriften. Ob und wie lange das Fahrzeug an einem bestimmten Ort stehen darf, hängt von den dortigen Regelungen ab.

Übernachten: Die neue Verordnung schafft eine eigene Kategorie für ausgewiesene Übernachtungsbereiche. Dort ist der Aufenthalt auf maximal 72 Stunden begrenzt.

Campen: Werden außerhalb des Fahrzeugs beispielsweise Tische, Stühle, Markisen oder andere Campingausrüstung aufgestellt, kann dies rechtlich anders bewertet werden als das bloße Parken. Ob solche Nutzungen zulässig sind, richtet sich nach den Regeln des jeweiligen Standorts.

Für Reisende bedeutet das: Ein Parkplatz ist nicht automatisch ein Campingplatz, und eine ausgewiesene Übernachtungszone ist nicht mit einem gewöhnlichen öffentlichen Parkplatz gleichzusetzen.

Fünf Arten touristischer Freiluftunterkünfte

Das Dekret unterscheidet künftig fünf Kategorien:

  1. Campingplätze: Klassische touristische Anlagen für Campingurlauber.
  2. Wohnmobil- und Caravan-Campingbereiche: Speziell eingerichtete Flächen für Wohnmobile, Wohnwagen und vergleichbare Fahrzeuge.
  3. Wohnmobil-Übernachtungsbereiche: Flächen für zeitlich begrenzte Aufenthalte von maximal 72 Stunden.
  4. Campingbereiche bei abgelegenen ländlichen Gebäuden: Unterkunftsangebote, die an bestimmte Gebäude und Nutzungen im ländlichen Raum gebunden sind.
  5. Besondere touristische Unterkünfte: Beispielsweise Jurten oder Baumhäuser.

Die verschiedenen Kategorien müssen jeweils unterschiedliche Anforderungen an Ausstattung, Dienstleistungen und Betrieb erfüllen.

Für Campingplätze und Wohnmobil-Campingbereiche sieht die neue Regelung außerdem Klassifizierungssysteme vor.

Neue Vorschriften für Wasser, Abwasser und Sicherheit

Mit dem Dekret sollen auch die Mindeststandards für touristische Freiluftunterkünfte vereinheitlicht werden.

Die Anforderungen betreffen insbesondere:

  • die Versorgung mit Wasser,
  • die Entsorgung von Abfällen und Abwasser,
  • Hygiene und sanitäre Einrichtungen,
  • Sicherheitsvorkehrungen,
  • Barrierefreiheit und Zugänglichkeit,
  • betriebliche Ausstattung und angebotene Dienstleistungen.

Welche konkreten Einrichtungen vorgeschrieben sind, hängt von der jeweiligen Unterkunftskategorie ab.

Für Wohnmobilreisende könnten einheitlich geregelte Anlagen langfristig Vorteile bringen, etwa bei der Verfügbarkeit geeigneter Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten. Das Dekret garantiert allerdings nicht, dass solche Anlagen sofort in jeder Gemeinde entstehen.

Darf man künftig auf einem privaten Grundstück einen Wohnmobilstellplatz eröffnen?

Nicht automatisch.

Die kanarische Regierung stellt ausdrücklich klar, dass das neue Dekret keine generelle Genehmigung zur touristischen Nutzung beliebiger Grundstücke darstellt.

Wer einen Campingplatz, Wohnmobilbereich oder eine andere touristische Freiluftunterkunft betreiben möchte, muss die jeweils geltenden Anforderungen erfüllen.

Dazu gehören insbesondere:

  • die Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungs- und Bebauungsrecht,
  • erforderliche umweltrechtliche Genehmigungen,
  • Sicherheitsvorschriften,
  • gegebenenfalls weitere kommunale und inselbezogene Genehmigungen,
  • eine verantwortliche Erklärung (declaración responsable) gegenüber dem zuständigen Cabildo.

Die verantwortliche Erklärung ersetzt nicht die übrigen erforderlichen Genehmigungen.

Für Grundstückseigentümer bedeutet das: Auch mit dem neuen Dekret darf eine landwirtschaftliche oder anderweitig nicht touristisch nutzbare Fläche nicht ohne Weiteres in einen Campingplatz umgewandelt werden.

Neue Möglichkeiten für ländliche Unterkünfte

Neben Wohnmobilstellplätzen will die Regierung auch neue touristische Angebote im ländlichen Raum ermöglichen.

Dazu gehören Unterkünfte im Zusammenhang mit bestimmten landwirtschaftlichen, viehwirtschaftlichen oder traditionellen Tätigkeiten.

Auch besondere Übernachtungsangebote wie Jurten oder Baumhäuser fallen unter die neue Regelung.

Voraussetzung bleibt jedoch, dass die jeweilige Nutzung nach dem örtlichen Planungsrecht zulässig ist und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Bestehende Campingplätze erhalten fünf Jahre Übergangsfrist

Betreiber bereits bestehender Einrichtungen bekommen fünf Jahre Zeit, um ihre Anlagen und Dienstleistungen an die neuen Vorschriften anzupassen.

Damit müssen nicht sämtliche bereits betriebenen Anlagen unmittelbar nach Inkrafttreten des Dekrets vollständig umgebaut werden.

Außerdem sieht die Regelung vor, dass Gemeinden ohne entsprechende touristische Angebote unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend geeignete Flächen bereitstellen können.

Ob und wo solche zusätzlichen Flächen entstehen, entscheiden die zuständigen Verwaltungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Ab wann gelten die neuen Vorschriften?

Die kanarische Regierung hat das Dekret am 30. Oktober 2026 verabschiedet.

Es tritt jedoch nicht bereits mit diesem Regierungsbeschluss in Kraft.

Vorgesehen ist ein Inkrafttreten drei Monate nach der Veröffentlichung im Boletín Oficial de Canarias (BOC).

Ein genaues Datum lässt sich deshalb erst anhand der amtlichen Veröffentlichung verbindlich bestimmen.

Während der Vorbereitungszeit will das kanarische Tourismusministerium auf den Inseln Informationsveranstaltungen für Behörden und betroffene Unternehmen durchführen.

Unsere Einordnung: Was bedeutet das für Bewohner und Urlauber?

Für Wohnmobilbesitzer auf den Kanaren bringt das Dekret vor allem eine klarere rechtliche Unterscheidung zwischen regulärem Parken, touristischen Übernachtungsbereichen und Campinganlagen.

Die neue 72-Stunden-Regel darf dabei nicht mit einem allgemeinen Aufenthaltslimit für Wohnmobile verwechselt werden.

Ob sich die Situation für Wohnmobilreisende tatsächlich verbessert, hängt wesentlich davon ab, wie viele geeignete Stell- und Übernachtungsplätze die Gemeinden und privaten Betreiber künftig schaffen.

Gerade auf Inseln mit begrenzten Stellplatzmöglichkeiten könnte eine bessere Infrastruktur dazu beitragen, Nutzungskonflikte zwischen Anwohnern, Wohnmobilreisenden und Behörden zu reduzieren.

Für Urlauber bleibt entscheidend, vor der Übernachtung zu prüfen, welche Regeln am jeweiligen Standort gelten.

Weitere Informationen: Offizielle Mitteilung der kanarischen Regierung vom 30. Oktober 2026

Quelle: Gobierno de Canarias, 30. Oktober 2026; Diario de Avisos, 31. Oktober 2026.

Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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