Neue Tierschutzregelung erlaubt Haustiere in bestimmten Gastronomiebereichen auf den Kanarischen Inseln – Kulinarik (Resta…

Neue Tierschutzregelung erlaubt Haustiere in bestimmten Gastronomiebereichen auf den Kanarischen Inseln

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

9 August, 2026

Die Präsenz von Haustieren in Bars, Restaurants und Cafés auf den Kanarischen Inseln wird durch die spanische Ley 7/2023 zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren klar geregelt. Diese Vorschrift ermöglicht es Haustieren, gastronomische Einrichtungen zu betreten, allerdings nur in Bereichen, die nicht für die Zubereitung, Lagerung oder Handhabung von Lebensmitteln bestimmt sind. Damit reagieren die Betreiber auf die wachsende Nachfrage von Tierhaltern, ihre Tiere auch bei Restaurantbesuchen mitzuführen, ohne dabei die Hygiene- und Sicherheitsstandards zu gefährden.

Gemäß Artikel 29.2 der Ley 7/2023 dürfen öffentliche und private gastronomische Betriebe die Anwesenheit von Haustieren gestatten, sofern diese keine Gefahr für Menschen, andere Tiere oder Gegenstände darstellen. Der Zugang ist auf jene Zonen beschränkt, die nicht in Verbindung mit der Lebensmittelverarbeitung stehen. So bleibt der Schutz der öffentlichen Gesundheit gewahrt, während gleichzeitig das Wohl der Tiere berücksichtigt wird.

Die Entscheidung, ob Tiere in eine Einrichtung mitgebracht werden dürfen, liegt bei den Betreibern. Wird der Zutritt verweigert, sind sie verpflichtet, dies durch ein gut sichtbares Schild von außen kenntlich zu machen. Diese Transparenz schafft sowohl für Kunden als auch für Betreiber klare Verhältnisse und vermeidet Missverständnisse. So lässt sich der Umgang mit Haustieren im gastronomischen Alltag besser organisieren.

Für die Hygiene und Sicherheit gelten damit klare Grenzen: Haustiere sind in Bereichen, in denen Speisen zubereitet, gelagert oder gehandhabt werden, nicht erlaubt. Diese Maßnahme sichert die Einhaltung der geltenden Gesundheitsvorschriften und schützt vor möglichen Kontaminationen. Betriebe müssen deshalb strikt darauf achten, diese Bereiche zu schützen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Die Verantwortung für die Tiere liegt bei den Tierhaltern. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Haustiere keine Schäden anrichten oder andere Gäste und Tiere belästigen. Zudem sind sie verpflichtet, das Wohlbefinden und die Gesundheit ihrer Tiere zu gewährleisten. Diese Pflichten tragen dazu bei, dass der gemeinsame Aufenthalt von Menschen und Tieren in gastronomischen Einrichtungen harmonisch verläuft.

Für Bewohner, Urlauber und Auswanderer mit Haustieren auf den Kanarischen Inseln schafft die gesetzliche Regelung Klarheit und Rechtssicherheit. Sie ermöglicht es, Haustiere in vielen gastronomischen Bereichen mitzunehmen, ohne dabei Hygiene und Sicherheit zu vernachlässigen. Betreiber können durch klare Kennzeichnung das Tierverbot kommunizieren und so Konflikte vermeiden. Die Vorschrift setzt damit einen ausgewogenen Rahmen für Tierhalter und Gastronomie, der den unterschiedlichen Interessen Rechnung trägt und den Alltag an der Costa del Sol und den Kanaren erleichtert.

Quelle: laprovincia.es
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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