Der Artikel 37 des Statuts der Arbeitnehmer regelt, dass Beschäftigte im Falle unvorhergesehener Probleme zu Hause bis zu vier Tage ohne Gehaltsverlust von der Arbeit fernbleiben können. Dieses Recht soll Arbeitnehmern in schwierigen Situationen Unterstützung bieten und ihre Abwesenheit absichern. Die Regelung zielt darauf ab, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu fördern.
Quelle: laprovincia
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