Spanien startet Förderung für Elektrofahrzeuge mit bis zu 5.000 Euro auf den Kanaren – Verkehr (Electro Auto)

Spanien startet Förderung für Elektrofahrzeuge mit bis zu 5.000 Euro auf den Kanaren

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

5 August, 2026

Die spanische Regierung hat am 4. August die Antragsfrist für neue Förderungen beim Kauf von Elektrofahrzeugen im Programm Auto+ eröffnet. Für die Kanarischen Inseln stehen insgesamt 350 Millionen Euro bereit, wobei private Antragsteller eine finanzielle Unterstützung von bis zu 4.500 Euro für Pkw und bis zu 5.000 Euro für Transporter erhalten können. Die Förderung richtet sich an volljährige Personen mit legalem Wohnsitz in Spanien, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und ihren steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Ausgeschlossen sind Antragsteller mit Rückforderungen offener Fördergelder der Zentralregierung. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis das Budget ausgeschöpft ist. Eine Warteliste wird eingerichtet, bietet aber keine Garantie auf Förderung. Die maximale Fördersumme variiert je nach Fahrzeugtyp: Neben Pkw und Transportern sind auch bestimmte Motorräder und Quadricycles förderfähig, mit Beträgen bis zu 1.500 Euro. Die Höhe der tatsächlichen Unterstützung hängt von Kriterien wie dem Elektrifizierungsgrad, einer Preisobergrenze von 45.000 Euro vor Steuern für Pkw sowie der europäischen Fertigung ab. Förderfähig sind ausschließlich Fahrzeuge mit Umweltplakette CERO, also reine Elektroautos, Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerung und bestimmte Plug-in-Hybride. Händler müssen bei Neufahrzeugen einen Mindestnachlass von 1.000 Euro gewähren, der auf der Rechnung klar als Teil des Programms ausgewiesen sein muss. Die Förderung gilt auch rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Für einige Modelle mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2025 besteht ebenfalls Förderanspruch. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das vom Ministerium für Industrie und Tourismus bereitgestellte System. Erforderlich sind unter anderem das ausgefüllte Formular, die Kaufrechnung, Zahlungsnachweise und ein Kontoauszug des Empfängers, der das Fahrzeug mindestens zwei Jahre in Spanien auf seinen Namen zugelassen halten muss. Die Frist endet am 31. Dezember 2026 um 13 Uhr auf den Kanaren, kann aber vorzeitig schließen, falls das Budget erschöpft ist. Die Förderung soll den Umstieg auf emissionsarme Mobilität auf den Kanarischen Inseln erleichtern und damit zur Reduzierung von Luftschadstoffen beitragen. Dank der langen Laufzeit und klaren Kriterien bietet das Programm Interessierten ausreichend Zeit und Planungssicherheit für die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs.

Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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