Der spanische Oberste Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil die Sonderbefugnisse der Regierung zur Förderung neuer erneuerbarer Energieanlagen bestätigt. Diese Befugnisse ermöglichen es der Regierung, bei der Vergabe von Netzanschlusskapazitäten für grüne Energieprojekte nach der Schließung von Kern- und Kohlekraftwerken von den üblichen Vergaberegeln abzuweichen. Damit endet ein langjähriger Rechtsstreit, der die Umsetzung der Energiewende in Spanien erheblich beeinflusst.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die Strategie der sogenannten „gerechten Transition“, mit der Spanien die soziale und wirtschaftliche Abfederung des Ausstiegs aus fossilen und nuklearen Energiequellen anstrebt. Das Ministerium für den ökologischen Wandel hat spezielle Ausschreibungen eingeführt, um die freiwerdenden Netzanschlusskapazitäten gezielt an neue erneuerbare Projekte zu vergeben. So sollen nicht nur die grünen Energien gestärkt, sondern auch die betroffenen Regionen wirtschaftlich stabilisiert werden.
Ein konkretes Beispiel ist der Wettbewerb im Jahr 2022 um die 1.200 Megawatt Netzanschlusskapazität, die durch die Stilllegung des Kohlekraftwerks Andorra in der Provinz Teruel frei wurden. Dieses Projekt wurde von Endesa gewonnen, dem Betreiber des geschlossenen Kraftwerks, der dort ein umfangreiches grünes Großprojekt plant. Nach diesem ersten Wettbewerb wurden weitere Ausschreibungen für Energieprojekte in Regionen mit ähnlichen Kraftwerksstilllegungen, unter anderem für das Kernkraftwerk Garoña, gestartet.
Die Versicherungsgesellschaft Abarca Seguros, nun Teil der Azuaga-Gruppe, hatte gegen die Sonderregelungen des Ministeriums geklagt. Kritisiert wurden insbesondere die abweichenden Bedingungen von der allgemeinen Vergabepraxis und die verpflichtende Bankgarantie in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro als einzige zulässige wirtschaftliche Sicherheit. Im Juni 2023 wies der Oberste Gerichtshof diese Klage ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Sonderregelungen.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Vergabe der Netzanschlussrechte in diesen „Knotenpunkten der gerechten Transition“ keine öffentlichen Aufträge im herkömmlichen Sinne darstellt. Deshalb seien abweichende und strengere Bedingungen zulässig. Die Bankgarantie in Höhe von 221 Millionen Euro für das Teruel-Projekt wurde als angemessen bewertet, um die besonderen Anforderungen und Risiken der Energiewende-Projekte in diesen Regionen abzudecken.
Diese Entscheidung schafft für die spanische Regierung eine klare rechtliche Grundlage, um die Energiewende voranzutreiben und die wirtschaftliche sowie soziale Entwicklung der betroffenen Regionen zu fördern. Für die Kanarischen Inseln, die ebenfalls auf den Ausbau erneuerbarer Energien setzen, ist das Urteil ein wichtiger Hinweis darauf, dass der Staat bei der Umsetzung solcher Projekte unterstützend tätig werden kann. Zukünftige Ausschreibungen in Spanien werden daher mit den Sonderregelungen durchgeführt, um erneuerbare Projekte zu beschleunigen und strukturschwache Regionen zu entlasten.
Quelle: laprovincia.es
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