Herausforderungen bei der Beschäftigung von Migranten auf den Kanaren – Leben (Jugendliche Migranten)

Herausforderungen bei der Beschäftigung von Migranten auf den Kanaren

User avatar placeholder
Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

3. November 2026

Arbeitserlaubnis auf den Kanaren: Lange Verfahren erschweren Beschäftigung von Migranten

Langwierige Verwaltungsverfahren und Schwierigkeiten bei Aufenthalts- und Arbeitserlaubnissen erschweren die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte auf den Kanaren. Darauf haben Fachleute des Berufsverbands der Sozial- und Arbeitsrechtsexperten von Gran Canaria und Fuerteventura hingewiesen. Besonders problematisch sei die Situation für Menschen, die eine Beschäftigung benötigen, um ihren Aufenthaltsstatus zu regeln, aber noch nicht arbeiten dürfen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse: Fachleute kritisieren administrative Verzögerungen und komplizierte Verfahren.
  • Legalisierung 2026: Bis zum Ende der außerordentlichen Antragsfrist am 30. Juni gingen landesweit rund 1,17 Millionen Anträge ein.
  • Bearbeitungsstand: Anfang Juli waren laut den in der Originalmeldung genannten Ministeriumsdaten rund 610.000 Anträge bearbeitet.
  • Arbeitsmarkt: Besonders Landwirtschaft, Viehzucht, Gastgewerbe und qualifizierte Berufe benötigen nach Einschätzung der Fachleute ausländische Arbeitskräfte.
  • Veranstaltung: Die Probleme wurden im Zusammenhang mit der III. Jornada de Extranjería am 29. Oktober 2026 in Puerto del Rosario auf Fuerteventura diskutiert.

Arbeitserlaubnisse bleiben ein Hindernis bei der Jobsuche

Auf den Kanarischen Inseln stehen ausländische Arbeitskräfte und Unternehmen vor administrativen Herausforderungen.

Darüber berichteten Sandra Santana Trujillo und Yeray Castellano vom Colegio Oficial de Graduados Sociales de Gran Canaria y Fuerteventura in einem Interview mit Fuerteventura Digital.

Anlass war die III. Jornada de Extranjería, eine Fachveranstaltung zum spanischen Ausländer- und Aufenthaltsrecht, die am 29. Oktober in Puerto del Rosario stattfand.

Im Mittelpunkt standen die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, Möglichkeiten zur Legalisierung des Aufenthalts und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Arbeitsaufnahme.

Wenn eine Beschäftigung für die Aufenthaltserlaubnis benötigt wird

Ein wesentliches Problem ist nach Einschätzung von Sandra Santana die Situation von Menschen, die einen Arbeitsplatz benötigen, um ihren Aufenthalt in Spanien zu legalisieren, aber noch nicht über die erforderliche Arbeitserlaubnis verfügen.

Diese Konstellation kann dazu führen, dass Betroffene eine nicht angemeldete Beschäftigung aufnehmen.

Dadurch entstehen zusätzliche Risiken, etwa fehlende soziale Absicherung, arbeitsrechtliche Unsicherheit und mögliche Ausbeutung.

Santana verwies auf die verschiedenen Möglichkeiten der Aufenthaltslegalisierung über das sogenannte Arraigo-Verfahren.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dabei auch eine verbindliche Arbeitsvertragszusage eines Unternehmens eine Rolle spielen.

Ein solcher Vorvertrag bedeutet allerdings nicht, dass die betreffende Person bereits vor Erteilung der notwendigen Genehmigung arbeiten darf.

Mehr als 1,17 Millionen Anträge auf Legalisierung

Ein weiterer Schwerpunkt war das außerordentliche Legalisierungsverfahren für Migranten in Spanien im Jahr 2026.

Die Antragsfrist endete am 30. Juni 2026.

Nach den in der Originalmeldung zitierten Angaben des spanischen Ministeriums für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration wurden bis Anfang Juli landesweit 1.174.978 Anträge registriert.

Davon waren zum damaligen Zeitpunkt 609.737 bearbeitet.

Die Zahlen verdeutlichen den Umfang des Verwaltungsverfahrens. Sie beziehen sich auf ganz Spanien und nicht ausschließlich auf die Kanarischen Inseln.

Yeray Castellano kritisierte, dass zahlreiche Antragsteller trotz fristgerechter Einreichung ihrer Unterlagen weiterhin auf die erforderlichen behördlichen Mitteilungen warteten.

Dies könne die Aufnahme einer regulären Beschäftigung verzögern und für Betroffene wie Arbeitgeber erhebliche Unsicherheit schaffen.

Auch Verlängerungen bestehender Genehmigungen bereiten Probleme

Nicht nur Erstanträge können Schwierigkeiten verursachen.

Nach Angaben von Sandra Santana entstehen auch bei der Verlängerung bestehender Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen immer wieder Probleme.

Dabei können unter anderem die bisherige Beschäftigungsdauer, Sozialversicherungsbeiträge, fehlende Dokumente oder die wirtschaftliche Situation des Arbeitgebers eine Rolle spielen.

Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hängt vom jeweiligen Aufenthaltstitel und dem konkreten Verfahren ab.

Eine rechtzeitig beantragte Verlängerung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Gültigkeit einer bisherigen Genehmigung während der Bearbeitung aufrechterhalten. Betroffene sollten deshalb ihren individuellen Status prüfen lassen.

Kanarische Unternehmen benötigen ausländische Arbeitskräfte

Yeray Castellano betonte, dass die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer für verschiedene Wirtschaftszweige auf den Kanaren von Bedeutung sei.

Dabei gehe es nicht ausschließlich um Tätigkeiten in der Landwirtschaft oder Viehzucht.

Auch das Gastgewerbe und Unternehmen, die qualifiziertes Personal suchen, seien auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen.

Castellano sprach sich dafür aus, die rechtlichen Verfahren stärker an den tatsächlichen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes auszurichten.

Seiner Einschätzung nach müssten sowohl die Situation der Unternehmen als auch die rechtlichen und sozialen Bedingungen der betroffenen Migranten berücksichtigt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es für eine legale Beschäftigung?

Das spanische Ausländerrecht sieht unterschiedliche Wege vor, um eine Aufenthalts- und gegebenenfalls eine Arbeitsberechtigung zu erhalten.

Dazu gehören unter anderem:

  • Aufenthaltsgenehmigungen mit Arbeitserlaubnis: Je nach persönlicher Situation und Art der Beschäftigung.
  • Arraigo-Verfahren: Aufenthaltslegalisierung bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen.
  • Beschäftigung in Mangelberufen: Besondere Verfahren für Tätigkeiten, für die nicht ausreichend Arbeitskräfte verfügbar sind.
  • Hochqualifizierte Beschäftigung: Spezielle Genehmigungsverfahren für bestimmte Fachkräfte.
  • Aufenthalt zu Studienzwecken: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Beschäftigung neben dem Studium möglich.

Nicht jedes Verfahren steht allen Antragstellern offen. Maßgeblich sind unter anderem die Staatsangehörigkeit, der aktuelle Aufenthaltsstatus, die berufliche Qualifikation und die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.

Wo erhalten Betroffene Informationen?

Informationen zu Aufenthaltsgenehmigungen, Arbeitserlaubnissen und Antragsverfahren veröffentlicht das spanische Ministerium für Inklusion, soziale Sicherheit und Migration.

Offizielle Informationen:

Für individuelle Fragen können sich Betroffene an die zuständige Oficina de Extranjería oder an qualifizierte Beratungsstellen wenden.

Arbeitgeber sollten vor der Einstellung prüfen, ob die betreffende Person zur vorgesehenen Beschäftigung berechtigt ist.

Unsere Einordnung: Bürokratische Verzögerungen betreffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Diskussion auf Fuerteventura zeigt ein Problem, das für den kanarischen Arbeitsmarkt von praktischer Bedeutung ist.

Einerseits suchen Unternehmen in verschiedenen Branchen Personal. Andererseits können ausländische Bewerber nicht jede angebotene Stelle unmittelbar antreten, wenn die erforderlichen Genehmigungen noch fehlen.

Besonders schwierig wird die Situation, wenn Antragsteller längere Zeit auf eine behördliche Entscheidung warten und ihre berufliche Zukunft deshalb nicht planen können.

Dabei muss zwischen unterschiedlichen Fällen unterschieden werden: Nicht jeder ausländische Arbeitnehmer benötigt dieselbe Genehmigung, und nicht jede Verzögerung führt automatisch zum Verlust einer bestehenden Arbeitsberechtigung.

Für Unternehmen und Betroffene ist deshalb entscheidend, frühzeitig zu klären, welches Verfahren erforderlich ist und welche Rechte bereits während der Bearbeitung bestehen.

Die auf der Veranstaltung geäußerten Forderungen nach schnelleren Verfahren sind bislang keine angekündigte Gesetzesänderung.

Quelle: Fuerteventura Digital, 2. November 2026 – Interview mit Sandra Santana Trujillo und Yeray Castellano vom Colegio Oficial de Graduados Sociales de Gran Canaria y Fuerteventura.

Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

Deutschsprachige Kleinanzeigen für alle Kanaren-Inseln: Immobilien, Jobs, Fahrzeuge, Dienstleistungen und mehr – jetzt Angebote entdecken oder kostenlos inserieren.

→ Anzeigen entdecken

Schreibe einen Kommentar

Kanaren-Nachrichten
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.