Puerto de la Cruz: Neue Abschleppgebühren – bis zu 451 Euro für aufgegebene Autos
In Puerto de la Cruz auf Teneriffa sollen neue Gebühren für das Abschleppen und die Verwahrung von Fahrzeugen gelten. Wer sein Auto unerlaubt abstellt und abgeschleppt wird, muss künftig mit Kosten von mindestens 101 Euro rechnen. Nachts wird es teurer. Bei aufgegebenen Fahrzeugen können sogar 451 Euro anfallen.
Der Gemeinderat hat die entsprechende Verordnung am 26. Oktober 2026 zunächst genehmigt. Bevor die neuen Gebühren gelten, müssen allerdings noch das öffentliche Beteiligungsverfahren und die notwendigen Vertragsformalitäten abgeschlossen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Normales Abschleppen eines Autos: 101 Euro tagsüber, mehr als 121 Euro nachts.
- Fahrzeug noch nicht abtransportiert: 50 Euro tagsüber, etwa 61 Euro nachts, sobald der Abschleppdienst eingetroffen ist.
- Aufgegebenes Auto: 451 Euro einschließlich der vorgesehenen Abfallbehandlung.
- Aufgegebenes Motorrad: rund 311 Euro.
- Größere aufgegebene Fahrzeuge: 592 Euro.
- Verwahrung: zusätzlich rund 6 Euro pro Tag für ein Auto.
- Inkrafttreten: noch abhängig vom Abschluss des Verfahrens.
Was kostet das Abschleppen in Puerto de la Cruz?
Die geplante Gebührenordnung unterscheidet zwischen gewöhnlichen Abschleppvorgängen, der Entfernung aufgegebener Fahrzeuge und der anschließenden Verwahrung.
Die Kosten richten sich nach der Fahrzeugart und teilweise auch nach der Uhrzeit.
| Fahrzeug oder Leistung | Tagsüber | Nachts (22–6 Uhr) |
|---|---|---|
| Auto abschleppen | 101 € | über 121 € |
| Abschleppdienst eingetroffen, kein Abtransport | 50 € | ca. 61 € |
| Motorrad abschleppen | über 30 € | 36 € |
| Größeres Fahrzeug abschleppen | knapp 114 € | über 136 € |
Die genannten Beträge beziehen sich auf die geplante neue Gebührenordnung. Die endgültig geltenden Tarife sollten nach ihrer amtlichen Veröffentlichung überprüft werden.
Auch ohne Abschleppen können Gebühren entstehen
Besonders wichtig für Autofahrer: Bereits das Eintreffen des Abschleppwagens kann kostenpflichtig sein.
Wenn der Fahrer zu seinem Fahrzeug zurückkehrt und dieses noch vor dem Abtransport selbst entfernt, soll trotzdem eine Gebühr von 50 Euro anfallen. Zwischen 22 und 6 Uhr erhöht sich dieser Betrag auf ungefähr 61 Euro.
Nach den veröffentlichten Angaben wird die Gebühr bereits mit dem Eintreffen des Abschleppfahrzeugs fällig, unabhängig davon, ob das Fahrzeug schon angehängt wurde.
Zusätzliche Standgebühren bei der Verwahrung
Wird ein Fahrzeug tatsächlich abgeschleppt und auf einem kommunalen Verwahrplatz abgestellt, entstehen weitere Kosten.
Für Autos sind etwa 6 Euro pro Tag vorgesehen. Bei Motorrädern liegen die täglichen Gebühren bei rund 5 Euro, bei größeren Fahrzeugen bei mehr als 12 Euro.
Beispiel: Wird ein Auto tagsüber abgeschleppt und drei Tage verwahrt, ergeben sich bei den genannten Tarifen ungefähr 119 Euro aus Abschlepp- und Standgebühren.
Mögliche zusätzliche Bußgelder wegen eines Parkverstoßes sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Aufgegebene Fahrzeuge: Bis zu 592 Euro vorgesehen
Deutlich höher fallen die Gebühren aus, wenn ein Fahrzeug als aufgegeben gilt und von der Gemeinde entfernt werden muss.
Für ein aufgegebenes Auto sieht die Verordnung 451 Euro vor. Darin enthalten sind nicht nur die Entfernung, sondern auch die vorgesehene Behandlung als Abfall.
Für Motorräder werden rund 311 Euro genannt. Bei größeren Fahrzeugen wie Lastwagen, Transportern, Bussen oder Anhängern steigt die Gebühr auf 592 Euro.
Diese Beträge dürfen nicht mit den gewöhnlichen Abschleppgebühren für falsch abgestellte, weiterhin genutzte Fahrzeuge verwechselt werden.
Wer muss die Abschleppkosten bezahlen?
Nach den veröffentlichten Angaben können Fahrzeughalter, Mieter oder regelmäßige Nutzer für die Kosten verantwortlich sein.
Damit betrifft die Regelung nicht nur Einwohner von Puerto de la Cruz, sondern möglicherweise auch Urlauber, die mit einem Mietwagen unterwegs sind.
Ausnahmen sind für gestohlene Fahrzeuge oder Fahrzeuge vorgesehen, die ohne Zustimmung des Eigentümers benutzt wurden.
Bei einem Mietwagen sollten Betroffene zusätzlich die Vertragsbedingungen des Vermieters beachten, da weitere Bearbeitungskosten entstehen können.
Warum ändert Puerto de la Cruz die Regelung?
Die Stadtverwaltung begründet die Neuorganisation des Abschleppdienstes mit fehlendem Personal und unzureichenden eigenen Ressourcen.
Deshalb soll die Dienstleistung ausgelagert werden. Die neue Gebührenordnung regelt die Kosten für Fahrzeugentfernung, Verwahrung und weitere damit verbundene Leistungen.
Die Verordnung wurde am 26. Oktober zunächst vom Gemeinderat gebilligt. Ihr Inkrafttreten hängt noch vom Abschluss der öffentlichen Konsultation und den erforderlichen Vertragsformalitäten ab.
Ein verbindlicher Starttermin geht aus den bisher veröffentlichten Angaben nicht hervor.
Was sollten Autofahrer und Urlauber beachten?
Wer in Puerto de la Cruz parkt, sollte besonders auf Halteverbote, zeitlich begrenzte Parkregelungen und vorübergehend eingerichtete Sperrzonen achten.
Gerade bei längeren Aufenthalten empfiehlt es sich, die örtliche Beschilderung sorgfältig zu prüfen.
Wurde das eigene Fahrzeug entfernt, sollten Betroffene zunächst bei der örtlichen Polizei nachfragen, ob es abgeschleppt wurde und wo es abgeholt werden kann.
Wichtig ist außerdem, den Abschleppvorgang und die erhobenen Gebühren nachvollziehbar dokumentieren zu lassen.
Unsere Einordnung
Die neue Gebührenordnung zeigt, wie teuer ein Abschleppvorgang in Puerto de la Cruz werden kann. Besonders ins Gewicht fallen die zusätzlichen Verwahrungskosten, wenn ein Fahrzeug nicht zeitnah abgeholt wird.
Für Autofahrer ist vor allem die Unterscheidung zwischen einem normalen Abschleppvorgang und der Entfernung eines aufgegebenen Fahrzeugs wichtig. Die häufig genannte Summe von 451 Euro gilt nicht pauschal für jedes abgeschleppte Auto.
Entscheidend ist nun, wann die neue Verordnung tatsächlich in Kraft tritt und welche endgültigen Gebühren die Gemeinde veröffentlicht.
Quelle: Tenerife Weekly, 5. November 2026, unter Bezugnahme auf El Día.

