Der kanarische Regierungsrat hat am Montag beschlossen, eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen für Telearbeit im öffentlichen Dienst einzuleiten. Dazu beantragt die Consejería de Presidencia, Administraciones Públicas, Justicia y Seguridad, unter der Leitung von Nieves Lady Barreto, ein Gutachten des Consejo Consultivo. Ziel ist es, die aktuelle Norm, basierend auf dem Dekret 74/2023, zu aktualisieren und so die Implementierung von Telearbeit zu erleichtern. Dies soll nicht nur die Effizienz steigern, sondern auch die Zielorientierung in der Führungskultur vorantreiben.
Der neue Entwurf berücksichtigt Erfahrungen aus den letzten zwei Jahren sowie Probleme, die in Berichten der Direktion für Modernisierung und Qualität der öffentlichen Dienste festgestellt wurden. Um den Anforderungen der Gesetzgebung gerecht zu werden, insbesondere der Gesetzesvorlage 2/2025, die am 26. Juni verabschiedet wurde, sieht der Entwurf vor, dass alle Arbeitsverhältnisse klären müssen, ob die jeweilige Position für Telearbeit geeignet ist. Ein weiterer Aspekt ist die Regelung zum „Schweigen der Verwaltung“, die besagt, dass ohne eine ausdrückliche Entscheidung die Genehmigung für Telearbeit negativ ausfällt.
Ein zentraler Punkt der Regelung ist die Notwendigkeit, dass Mitarbeiter, die eine Genehmigung für Telearbeit anstreben, zuvor mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung in der öffentlichen Verwaltung der Kanarischen Inseln tätig gewesen sein müssen. Zudem müssen sie mindestens drei Monate lang in der betreffenden Position gearbeitet haben, in der sie die Telearbeit ausüben möchten. Diese Frist soll sicherstellen, dass die Antragsteller über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben im Homeoffice erfolgreich zu bewältigen.
Zusätzlich wird gefordert, dass die Mitarbeiter über die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Umgang mit den verwendeten Technologien verfügen. Hierzu zählt auch die tägliche Nutzung von Plattformen und Anwendungen, die für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlich sind. Ein geeigneter Arbeitsplatz mit Internetverbindung, der den arbeitsrechtlichen Sicherheitsstandards entspricht, ist ebenfalls Voraussetzung. Mitarbeiter müssen zudem eine entsprechende Lizenz für die Nutzung von Kommunikationsanwendungen haben oder ein genehmigtes Mobiltelefon des öffentlichen Dienstes nutzen.
Die Änderungen zielen darauf ab, die Rahmenbedingungen für Telearbeit zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Mitarbeiter über die nötigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Diese Regelungen haben direkte Auswirkungen auf die rund 100.000 Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Kanarischen Inseln. Die neuen Vorschriften könnten auch für viele ausländische Arbeitnehmer von Bedeutung sein, die auf den Inseln leben oder arbeiten möchten. Die Fristen für Anträge und Genehmigungen sind klar definiert und sollen eine zügige Bearbeitung gewährleisten, was sowohl für die Beschäftigten als auch für die Verwaltung von Vorteil ist.
Quelle: www3.gobiernodecanarias.org
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