Wer als Rentner dauerhaft von Deutschland auf die Kanarischen Inseln zieht, muss klären, welches Land künftig für seine Krankenversicherung zuständig ist. In vielen Fällen spielt dabei das europäische S1-Formular eine wichtige Rolle.
Mit dem S1 kann ein bestehender Anspruch auf Gesundheitsversorgung aus einem europäischen Versicherungsstaat im neuen Wohnstaat registriert werden. Für deutsche Rentner auf den Kanaren kann das bedeuten: Die Absicherung bleibt über Deutschland bestehen, während die medizinische Versorgung über das öffentliche spanische beziehungsweise kanarische Gesundheitssystem erfolgt.
Das S1 sollte dabei nicht mit der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der kanarischen Tarjeta Sanitaria verwechselt werden. Es handelt sich um unterschiedliche Dokumente mit unterschiedlichen Aufgaben.
Was ist das S1-Formular?
Das S1 ist ein europäisches Dokument zum Nachweis eines Anspruchs auf Gesundheitsleistungen, wenn eine Person in einem anderen Staat lebt als dem Staat, der für ihre Krankenversicherung zuständig ist.
Es gehört zur europäischen Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Frühere Formulare wie E106, E109 und E121 wurden durch das S1 ersetzt.
Das S1 wird vom zuständigen Krankenversicherungsträger des Staates ausgestellt, in dem die betreffende Person versichert ist. Anschließend wird es im neuen Wohnstaat registriert.
Warum ist das S1 für Rentner auf den Kanaren wichtig?
Bei einem dauerhaften Umzug nach Spanien endet die Zuständigkeit des bisherigen Krankenversicherungssystems nicht in jedem Fall automatisch.
Für Rentner innerhalb der Europäischen Union gelten besondere Koordinierungsregeln. Entscheidend ist unter anderem, aus welchem Staat eine Rente bezogen wird und ob auch aus dem neuen Wohnstaat eine Rente beziehungsweise ein entsprechender Anspruch besteht.
Ist weiterhin ein anderer Staat für die Gesundheitsversorgung zuständig, ermöglicht das S1 die Registrierung dieses Anspruchs in Spanien.
Nach erfolgreicher Registrierung können die Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems am Wohnort grundsätzlich zu den Bedingungen genutzt werden, die auch für dort Versicherte beziehungsweise Anspruchsberechtigte gelten.
Wer benötigt als Rentner ein S1?
Ob ein S1 benötigt und ausgestellt werden kann, hängt von der individuellen Versicherungs- und Rentensituation ab.
Ein typischer Fall ist ein Rentner, der:
- dauerhaft von Deutschland nach Spanien beziehungsweise auf die Kanaren zieht,
- eine deutsche Rente bezieht,
- in Deutschland weiterhin dem zuständigen Krankenversicherungssystem zugeordnet ist und
- seinen Anspruch auf Gesundheitsversorgung in Spanien registrieren muss.
Bei Rentenansprüchen aus mehreren Staaten können andere Zuständigkeitsregeln gelten. Besonders wichtig ist, ob auch eine Rente aus dem Staat bezogen wird, in dem man künftig wohnt.
Deshalb sollte die persönliche Zuständigkeit vor dem Umzug mit dem eigenen Krankenversicherungsträger geklärt werden.
Wo bekommt man das S1-Formular?
Das S1 wird nicht von einer spanischen Behörde und auch nicht vom Servicio Canario de la Salud ausgestellt.
Ausgestellt wird es vom zuständigen Krankenversicherungsträger des Staates, in dem die Person versichert ist.
Wer aus Deutschland auf die Kanaren zieht und weiterhin dem deutschen Krankenversicherungssystem zugeordnet ist, sollte sich deshalb zunächst an seine zuständige deutsche Krankenkasse wenden.
Dort kann geklärt werden, ob ein Anspruch auf Ausstellung des S1 besteht und welche Angaben oder Unterlagen dafür benötigt werden.
Wo wird das S1 in Spanien registriert?
Nach dem Umzug muss das ausgestellte S1 in Spanien registriert werden.
Für die Registrierung eines ausländischen S1 zur Gesundheitsversorgung in Spanien ist das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS) von zentraler Bedeutung.
Das spanische Sozialversicherungssystem sieht hierfür ausdrücklich die Registrierung des Dokuments S1 für die Gesundheitsversorgung in Spanien vor.
Damit wird der aus einem anderen zuständigen Staat bestehende Anspruch in Spanien erfasst.
Welche Unterlagen können für die Registrierung erforderlich sein?
Die benötigten Unterlagen hängen von der persönlichen Situation ab. Für die Registrierung des S1 können insbesondere folgende Dokumente relevant sein:
- das ausgestellte S1-Dokument,
- DNI oder NIE,
- Reisepass beziehungsweise Personalausweis,
- gegebenenfalls das Zertifikat über die Registrierung als EU-Bürger,
- bei Begünstigten gegebenenfalls Nachweise über das Familien- oder Abhängigkeitsverhältnis.
Vor der Registrierung sollte geprüft werden, welche Unterlagen das INSS im konkreten Fall verlangt.
Was passiert nach der Registrierung des S1?
Mit der Registrierung wird der aus dem zuständigen Versicherungsstaat stammende Anspruch auf Gesundheitsversorgung für Spanien erfasst.
Auf den Kanaren folgt anschließend die praktische Einbindung in das öffentliche Gesundheitssystem des Servicio Canario de la Salud (SCS).
Dazu gehört insbesondere die Registrierung beim zuständigen Gesundheitszentrum und anschließend die Nutzung der öffentlichen medizinischen Versorgung entsprechend der persönlichen Anspruchssituation.
Wie bekommt man anschließend die Tarjeta Sanitaria?
Das S1 und die Tarjeta Sanitaria Individual sind nicht dasselbe.
Das S1 dient dazu, den grenzüberschreitenden Anspruch auf Gesundheitsversorgung nachzuweisen und registrieren zu lassen. Die Tarjeta Sanitaria ist dagegen die persönliche Gesundheitskarte, die im kanarischen öffentlichen Gesundheitssystem verwendet wird.
Nach der Anerkennung beziehungsweise Registrierung des Anspruchs ist das zuständige Centro de Salud eine wichtige Anlaufstelle für die weitere Registrierung im Servicio Canario de la Salud.
Dort wird die Ausstellung beziehungsweise Zuordnung der Tarjeta Sanitaria entsprechend der persönlichen Situation veranlasst.
S1 und EHIC: Was ist der Unterschied?
Das S1 darf nicht mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) verwechselt werden.
Die EHIC ist insbesondere für medizinisch notwendige Behandlungen während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen teilnehmenden europäischen Staat vorgesehen.
Das S1 betrifft dagegen Situationen, in denen eine Person in einem anderen Staat wohnt als dem Staat, der für ihre Krankenversicherung zuständig ist.
Wer dauerhaft auf die Kanaren zieht, sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass die EHIC das S1 ersetzt.
Was kostet die medizinische Versorgung mit S1?
Nach der Registrierung des S1 wird die medizinische Versorgung im Wohnstaat grundsätzlich nach den dort geltenden Regeln erbracht.
Ein deutscher Rentner mit registriertem S1 erhält auf den Kanaren daher nicht automatisch exakt dieselben Leistungen und Abläufe wie in Deutschland. Maßgeblich ist das öffentliche Gesundheitssystem in Spanien beziehungsweise auf den Kanaren.
Das betrifft beispielsweise die Organisation der hausärztlichen Versorgung, Überweisungen zu Fachärzten, Krankenhäuser und die jeweiligen Regelungen für Arzneimittel.
Kann man mit S1 weiterhin in Deutschland zum Arzt?
Bei Rentnern gelten innerhalb Europas besondere Regeln für die medizinische Versorgung im zuständigen Versicherungsstaat.
Deutschland gehört zu den Staaten, bei denen entsprechend versicherte Rentner unter bestimmten Voraussetzungen auch nach einem Umzug in einen anderen europäischen Staat weiterhin Anspruch auf medizinische Behandlung im zuständigen Staat haben können.
Die konkrete persönliche Berechtigung sollte jedoch vor einer geplanten Behandlung mit der zuständigen Krankenkasse geklärt werden.
Was passiert mit der deutschen Krankenversicherung?
Das S1 bedeutet nicht, dass die deutsche Krankenversicherung einfach gekündigt und durch eine spanische Krankenversicherung ersetzt wird.
Gerade der Zweck des S1 besteht darin, einen bestehenden Anspruch aus dem zuständigen Versicherungsstaat im neuen Wohnstaat nutzbar zu machen.
Welche Beiträge weiterhin anfallen und welcher Staat zuständig bleibt, hängt von der persönlichen Renten- und Versicherungssituation ab.
Deshalb sollte eine bestehende Krankenversicherung nicht allein aufgrund des Umzugs gekündigt werden, bevor die Zuständigkeit verbindlich geklärt wurde.
S1 bei mehreren Renten aus verschiedenen Ländern
Komplizierter kann die Situation werden, wenn Renten aus mehreren Staaten bezogen werden.
Wer beispielsweise sowohl eine deutsche als auch eine spanische Rente erhält und in Spanien lebt, kann anderen Zuständigkeitsregeln unterliegen als jemand, der ausschließlich eine deutsche Rente bezieht.
In solchen Fällen sollte nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass Deutschland weiterhin für die Gesundheitsversorgung zuständig ist.
Die zuständigen Sozialversicherungs- beziehungsweise Krankenversicherungsträger sollten deshalb die individuelle Situation prüfen.
S1-Formular und Residencia
Das S1 ist außerdem nicht mit der spanischen Anmeldung als EU-Bürger beziehungsweise der umgangssprachlich häufig als Residencia bezeichneten Registrierung zu verwechseln.
Das S1 betrifft die Gesundheitsversorgung. Die Registrierung des Aufenthaltsrechts ist ein eigenes Verwaltungsverfahren.
Für EU-Bürger, die längerfristig in Spanien leben möchten, kann der Nachweis einer umfassenden Gesundheitsversorgung allerdings wiederum für das Aufenthaltsverfahren relevant sein.
Der Ablauf für deutsche Rentner in Kurzform
Der grundsätzliche Weg lässt sich für einen typischen Fall folgendermaßen zusammenfassen:
1. Zuständigkeit der Krankenversicherung klären
Vor dem Umzug sollte mit der deutschen Krankenkasse geklärt werden, ob Deutschland für die Gesundheitsversorgung zuständig bleibt.
2. S1 anfordern
Besteht ein entsprechender Anspruch, wird das S1 beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt beziehungsweise angefordert.
3. Wohnsitz und notwendige spanische Registrierungen erledigen
Nach dem Umzug müssen die für die persönliche Situation erforderlichen spanischen Melde- und Aufenthaltsformalitäten erledigt werden.
4. S1 in Spanien registrieren
Das ausgestellte S1 wird bei der zuständigen spanischen Stelle für die Gesundheitsversorgung registriert.
5. Beim kanarischen Gesundheitssystem anmelden
Nach der Registrierung des Anspruchs erfolgt die weitere Einbindung in das öffentliche Gesundheitssystem des Servicio Canario de la Salud.
6. Tarjeta Sanitaria erhalten
Über das zuständige Centro de Salud kann anschließend die persönliche Gesundheitskarte für die Nutzung des kanarischen Gesundheitssystems ausgegeben beziehungsweise zugeordnet werden.
Wichtig vor dem Umzug auf die Kanaren
Das S1 ist für viele Rentner ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung nach einem dauerhaften Umzug auf die Kanaren. Es ist jedoch kein allgemeines Formular, das automatisch jeder Rentner erhält.
Entscheidend ist immer die individuelle Renten- und Versicherungssituation.
Deshalb sollte zuerst geklärt werden, welcher Staat für die eigene Krankenversicherung zuständig ist. Erst danach lässt sich zuverlässig bestimmen, ob ein S1 benötigt und ausgestellt werden kann.
Wer diese Frage vor dem Umzug klärt, kann anschließend die Registrierung in Spanien und die Anmeldung beim Servicio Canario de la Salud wesentlich geordneter durchführen.


