Das Rathaus von Santa Cruz de La Palma wurde von einem Gericht dazu verurteilt, einem Mitarbeiter mehr als 73.000 Euro Entschädigung zu zahlen, weil dieser bei der Vergabe einer freien Stelle auf der kommunalen Beschäftigtenliste übergangen worden war. Die Entscheidung markiert das Ende eines jahrelangen Rechtsstreits, der von der Gewerkschaft Intersindical Canaria und deren Rechtsvertretung geführt wurde. Die Klage begründete sich darauf, dass die Verwaltung die festgelegte Reihenfolge der Liste missachtete und damit den Anspruch des Arbeitnehmers auf die Stelle verletzte. Die gerichtliche Entscheidung verpflichtet die Stadtverwaltung zudem, den Mitarbeiter in die ihm zustehende Position einzugliedern, was bereits umgesetzt wurde. Die Gewerkschaft bezeichnet das Urteil als bedeutend, da es die Pflicht öffentlicher Verwaltungen auf den Kanaren unterstreicht, bei der Besetzung von Arbeitsplätzen die Prinzipien von Gleichheit, Leistung und Eignung einzuhalten. Für den betroffenen Beschäftigten bedeutet das Urteil nicht nur eine finanzielle Entschädigung, sondern auch die Anerkennung seiner Rechte im öffentlichen Dienst. Die Stadtverwaltung von Santa Cruz de La Palma steht nun in der Verantwortung, solche Fehler künftig zu vermeiden und die korrekte Anwendung der Beschäftigtenlisten sicherzustellen. Dieses Urteil kann als Wegweiser für die Einhaltung arbeitsrechtlicher Prinzipien in kommunalen Einrichtungen auf La Palma und den Kanaren insgesamt verstanden werden.
Quelle: diariodeavisos.elespanol.com
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