Verkauf von Autos über Plattformen: Steuerliche Pflichten ab 2024 – Verkehr (Autoverkauf)

Verkauf von Autos über Plattformen: Steuerliche Pflichten ab 2024

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Von Thomas John - Redaktion Kanaren Nachrichten

13 April, 2026

Immer mehr Menschen nutzen Online-Plattformen wie Wallapop oder Milanuncios, um Fahrzeuge zu verkaufen oder zu kaufen. Diese Art des Verkaufs hat in den letzten Jahren stark zugenommen, insbesondere auf den Kanaren, wo viele Deutsche leben und oft nach günstigen Angeboten suchen. Eine häufige Frage, die sich dabei stellt, ist, ob diese Verkäufe steuerlich deklariert werden müssen. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird ab 2024 durch neue europäische Regelungen beeinflusst.

Ab 2024 sind digitale Verkaufsplattformen verpflichtet, gemäß der europäischen Richtlinie DAC7 die Daten von Nutzern, die mehr als 30 Verkäufe pro Jahr und Einnahmen über 2.000 Euro erzielen, an die Steuerbehörden zu melden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass jede einzelne Transaktion automatisch gemeldet wird. Wenn jemand gelegentlich ein Auto verkauft, selbst für mehr als 2.000 Euro, muss er die 30-Verkäufe-Grenze überschreiten, damit die Plattform die Transaktion an die Steuerbehörde weitergibt. Für viele Gelegenheitsverkäufer, die lediglich ein altes Fahrzeug loswerden wollen, bleibt der Prozess somit relativ unkompliziert.

Unabhängig von der Meldung an die Steuerbehörde müssen Verkäufer beachten, dass sie nur dann Steuern auf den Verkauf zahlen müssen, wenn sie eine Gewinnspanne erzielen, d.h. wenn sie das Fahrzeug für mehr verkaufen, als sie dafür bezahlt haben. Bei Verlusten aus dem Verkauf ist keine Steuer fällig, jedoch muss die Transaktion in der Steuererklärung als Gewinn oder Verlust aus Vermögensübertragungen angegeben werden. Verkäufer müssen Informationen wie das Modell des Fahrzeugs, das Kaufdatum und den Verkaufspreis angeben. Bei einem Gewinn wird die Steuer automatisch durch das System berechnet. Dies ist besonders relevant für die deutschsprachige Gemeinschaft auf den Kanaren, die oft Fahrzeuge aus Deutschland importiert und sie hier verkauft.

Wichtig ist, dass die Steuerbehörde die angegebenen Preise überprüfen kann, um sicherzustellen, dass sie dem Marktwert entsprechen. Ein absichtlich zu niedriger Preis kann zu einer Nachversteuerung führen, was unangenehme finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Um Probleme zu vermeiden, sollten Verkäufer alle relevanten Dokumente, wie Kaufverträge und Zahlungsnachweise, aufbewahren. Diese Unterlagen sind nicht nur zur Absicherung im Falle einer Überprüfung wichtig, sondern auch zur Klärung im Streitfall mit Käufern, die möglicherweise Ansprüche geltend machen möchten.

Zusätzlich sollten Verkäufer sich bewusst sein, dass der Käufer den Hauptsteuerbetrag, den Impuesto de Transmisiones Patrimoniales (ITP), zahlt. Diese Steuer ist unabhängig von der Einkommensteuer des Verkäufers und variiert je nach Region, was für Käufer und Verkäufer gleichermaßen von Bedeutung ist. Auf den Kanaren können die Unterschiede in den ITP-Sätzen zwischen den Inseln erheblich sein, was den Verkaufsprozess zusätzlich beeinflussen kann.

Die neuen Regelungen machen es daher unerlässlich, sich gut zu informieren und die eigenen Verkaufsaktivitäten im Auge zu behalten. Für viele in der deutschen Community auf den Kanaren, die regelmäßig mit dem Kauf und Verkauf von Fahrzeugen beschäftigt sind, bedeutet dies einen zusätzlichen administrativen Aufwand, aber auch eine Chance, sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen und mögliche steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Hinweis: Diese Kurzmeldung wurde redaktionell aufbereitet und basiert auf öffentlich zugänglichen spanischen Quellen. Inhalte werden geprüft und verständlich zusammengefasst.

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