Die Stadt San Sebastián de La Gomera stellt für 2026 insgesamt 35.000 Euro zur Unterstützung gemeinnütziger Vereine bereit. Gefördert werden kulturelle Veranstaltungen und Freizeitaktivitäten, die der Bevölkerung der Gemeinde zugutekommen. Anträge können vom 13. bis einschließlich 26. Oktober 2026 elektronisch eingereicht werden.
Die Förderung richtet sich unter anderem an Kulturvereine, Elternvereinigungen sowie Jugend- und Nachbarschaftsorganisationen. Auch bereits durchgeführte Aktivitäten aus dem Jahr 2026 können berücksichtigt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Antragsfrist: 13. bis einschließlich 26. Oktober 2026
- Gesamtbudget: 35.000 Euro
- Antragsberechtigt: Eingetragene gemeinnützige Vereine und Organisationen mit kulturellen oder freizeitbezogenen Aktivitäten
- Vereinssitz: Grundsätzlich San Sebastián de La Gomera, unter bestimmten Voraussetzungen auch Alajeró
- Förderzeitraum: 1. Januar bis 31. Dezember 2026
- Antragstellung: Ausschließlich über die elektronische Stadtverwaltung
- Ausgeschlossen: Reine Sport- und Sozialprojekte sowie bereits direkt oder namentlich geförderte Organisationen
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit, die kulturelle Veranstaltungen oder Freizeitaktivitäten für die Bevölkerung von San Sebastián de La Gomera organisieren.
Dazu gehören beispielsweise Kulturvereine, Elternvereinigungen (AMPAs), Jugendgruppen und Nachbarschaftsvereine.
Voraussetzung ist, dass die betreffenden Aktivitäten zum Vereinszweck gehören und im Förderzeitraum durchgeführt werden.
Der Vereinssitz muss sich grundsätzlich in San Sebastián de La Gomera befinden. Eine Ausnahme gilt für Organisationen aus der Nachbargemeinde Alajeró, sofern Einwohner von San Sebastián an ihren Aktivitäten teilnehmen.
Die Vereine müssen außerdem im zuständigen Vereinsregister der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren eingetragen sein.
Einzelpersonen können diese Förderung nicht beantragen.
Welche Aktivitäten werden gefördert?
Die Förderung betrifft kulturelle Projekte und Freizeitaktivitäten, die während des Jahres 2026 durchgeführt wurden oder noch bis zum 31. Dezember stattfinden.
Dazu können beispielsweise kulturelle Veranstaltungen, Projekte zur Pflege lokaler Traditionen und entsprechende Vereinsaktivitäten gehören.
Entscheidend ist, dass die beantragten Ausgaben unmittelbar mit dem geförderten Projekt zusammenhängen und nach den Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden können.
Nicht unter diese Förderlinie fallen eigenständige Sportprojekte oder Aktivitäten aus dem Sozialbereich. Für diese Bereiche bestehen nach Angaben des Rathauses gesonderte Förderprogramme.
Welche Voraussetzungen müssen Vereine erfüllen?
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Organisationen ihre steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt haben.
Das betrifft insbesondere:
- Die spanische staatliche Steuerverwaltung
- Die Steuerverwaltung der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren
- Die spanische Sozialversicherung
- Die finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Rathaus von San Sebastián de La Gomera
Außerdem dürfen keine gesetzlichen Ausschlussgründe für den Bezug öffentlicher Fördermittel vorliegen.
Vereine, die für denselben Bereich bereits eine direkte oder namentlich zugewiesene kommunale Förderung erhalten haben, sind von dieser Ausschreibung ausgeschlossen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Ausschreibungsunterlagen sehen unter anderem folgende Nachweise vor:
- Satzung des Vereins und Nachweis der Eintragung im Vereinsregister
- Nachweis der vertretungsberechtigten Person
- Beschluss des Vereinsvorstands über die Antragstellung
- Aktuelle Angaben zur Mitgliederzahl
- Projektbeschreibung mit den geplanten beziehungsweise durchgeführten Aktivitäten
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Angaben zur bisherigen Tätigkeit des Vereins
- Erklärung über das Nichtvorliegen gesetzlicher Förderausschlüsse
- Steuer- und Sozialversicherungsnachweise, soweit diese nicht von der Stadtverwaltung direkt abgefragt werden dürfen
- Bank- beziehungsweise Zahlungsempfängerdaten nach dem städtischen Formular
Die Ausschreibung enthält hierfür teilweise eigene Anlagen und Formulare.
Organisationen, die bereits 2025 an der Förderung teilgenommen haben, müssen bestimmte unveränderte Stammunterlagen unter den in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen möglicherweise nicht erneut einreichen.
Maßgeblich ist die vollständige Dokumentenliste der aktuellen Förderrichtlinie.
Bis wann müssen die Anträge eingereicht werden?
Die Antragsfrist beginnt am Dienstag, dem 13. Oktober 2026, und endet am Montag, dem 26. Oktober 2026.
Damit stehen den Vereinen zehn Arbeitstage zur Verfügung.
Auch Organisationen, die ihre Veranstaltungen bereits früher im Jahr durchgeführt haben, müssen den Antrag innerhalb dieses Zeitraums stellen.
Eine Antragstellung nach Ablauf der Frist ist im regulären Verfahren nicht vorgesehen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Stadtverwaltung nimmt Anträge elektronisch entgegen.
Dafür müssen die Verantwortlichen die elektronische Verwaltungsplattform des Rathauses aufrufen und im Verfahrenskatalog den Bereich „Subvenciones“ auswählen.
Der für diese Förderung vorgesehene Antrag soll dort ab dem 13. Oktober freigeschaltet sein.
Die ausgefüllten Formulare und die erforderlichen Nachweise müssen elektronisch eingereicht werden.
Direkte Links:
Für die elektronische Antragstellung sollten Vereine rechtzeitig prüfen, ob die vertretungsberechtigte Person über ein geeignetes digitales Zertifikat verfügt.
Nach dem Absenden sollte die elektronische Eingangsbestätigung aufbewahrt werden.
Wie hoch ist die Förderung pro Verein?
Die Stadt stellt insgesamt 35.000 Euro für diese Ausschreibung bereit.
Dieser Betrag ist das Gesamtbudget und nicht die Summe, die jeder einzelne Verein erhalten kann.
Die Förderung wird im Wettbewerbsverfahren (concurrencia competitiva) vergeben. Die Anträge werden anhand festgelegter Kriterien bewertet.
Dazu zählen unter anderem die kulturelle Bedeutung der Aktivitäten, die Förderung kanarischer Traditionen, die bisherige Vereinsarbeit sowie die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und weiteren Bevölkerungsgruppen.
Die tatsächlich bewilligte Förderung hängt von der Bewertung des Projekts und den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Eine verlässlich bestätigte individuelle Höchstsumme pro Verein liegt uns derzeit nicht vor. Antragsteller sollten deshalb die entsprechenden Bestimmungen in den offiziellen Förderbedingungen prüfen.
Dürfen Vereine weitere Fördermittel erhalten?
Ja. Die kommunale Förderung kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen oder privaten Zuschüssen kombiniert werden.
Dabei gilt jedoch eine wichtige Grenze: Die Gesamtheit aller für denselben Zweck erhaltenen Mittel darf die tatsächlichen Kosten der geförderten Aktivität nicht überschreiten.
Vereine müssen daher bei der Antragstellung auch andere Finanzierungsquellen berücksichtigen.
Unsere Einordnung: Besonders für kleinere Vereine interessant
Die Ausschreibung kann für kleinere Kultur-, Eltern- und Nachbarschaftsvereine eine Möglichkeit sein, bereits durchgeführte Veranstaltungen oder noch geplante Aktivitäten finanziell abzusichern.
Besonders wichtig ist, dass sich die Förderung nicht nur auf zukünftige Projekte beschränkt. Auch Aktivitäten aus den vergangenen Monaten des Jahres 2026 können grundsätzlich berücksichtigt werden.
Allerdings ist die Antragsfrist mit zehn Arbeitstagen kurz. Wer die erforderlichen Vereinsunterlagen, Nachweise und Projektabrechnungen noch zusammenstellen muss, sollte möglichst früh beginnen.
Für deutschsprachige Einwohner von La Gomera ist die Förderung vor allem dann relevant, wenn sie in einem örtlich eingetragenen Kultur- oder Nachbarschaftsverein aktiv sind. Eine Förderung einzelner privater Freizeitaktivitäten ist nicht vorgesehen.
Quelle: Ayuntamiento de San Sebastián de La Gomera, Bekanntmachung vom 9. Oktober 2026, Aktenzeichen 2026000086; nationale Fördermitteldatenbank, BDNS 933645.
Quelle: gomeratoday.com
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